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Aktuelle Corona-Hinweise ab 15.09.2021


Was bedeutet die 3G-Regel momentan für die KVHS?

Diese betrifft zur Zeit nur Veranstaltungen, wenn die Zahl der Teilnehmenden 25 Personen überschreitet.

Sollte sich dieses ändern, können Sie den aktuellen Stand unserer Homepage entnehmen.

Vorsichtshalber möchten wir schon heute darauf hinweisen, dass bei Inkrafttreten der 3G-Regel nach der aktuellen Nds. Corona-Verordnung folgendes zu beachten ist:

l Geimpft:            Als „Geimpft“ im Sinne der Verordnung gilt: Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung -dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies sofort und bereits nach einer Impfung.

l Genesen:         Als „Genesen“ im Sinne der Verordnung gilt: Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

l Getestet:        Als „Getestet“ gilt eine Person mit nachstehendem Nachweis: PCR-Test maximal 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig bzw. Selbsttest (unter Aufsicht) maximal 24 Stunden gültig

Das bedeutet für Sie, dass dann nur noch dieser Personenkreis mit entsprechendem Nachweis Zutritt zu unseren Veranstaltungsstätten hat.

Wenn Sie unsere Veranstaltungen unter diesen Voraussetzungen besuchen, bitten wir Sie, sofern Sie geimpft oder genesen sind, uns bzw. der Kursleitung einmalig bei Veranstaltungsbeginn einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Anderenfalls bitten wir Sie zu beachten, dass zu jedem Veranstaltungstermin ein Nachweis über ein negatives Testergebnis, welches nicht älter als max. 24 Stunden bzw. 48 Stunden bei PCR sein darf, vorzulegen ist.


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