L1500E3 In der Ehrenamtlichen Betreuung tätig werden Aufgaben und Rechtliches
Kursleitung |
Sascha Keßler
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Beginn | Di., 04.03.2025, 18:00 - 20:15 Uhr |
Dauer | 5x |
Kursgebühr | 0,00 € |
Ergänzende Angaben |
Sie interessieren sich für die ehrenamtliche Betreuung oder Sie sehen die Aufgabe auf sich zukommen oder Sie möchten ihre derzeitige ehrenamtlichen oder familiären Verantwortung im Rahmen einer Vollmacht oder rechtlichen Betreuung sicher ausüben? In dieser Reihe erhalten Sie die notwendigen Infos, Tipps und Anregungen. Schulungsunterlagen werden gestellt. Eine Seminarreihe der Betreuungsstelle des Landkreises Northeim und dem Betreuungsverein STARK e. V.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder im Alter in die Situation kommen, die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.
Falls noch keine Vorsorge durch eine Vollmacht getroffen wurde, kann man in einem gesetzlich geregelten Verfahren Hilfe im Rahmen einer rechtlichen Betreuung (nach § 1814 ff. BGB) erhalten. Oft wird diese von Familienangehörigen übernommen.
Seit über 30 Jahren stellt die rechtliche Betreuung den hilfebedürftigen Menschen und seine Wünsche in den Mittelpunkt. Die "Entmündigung" (die leider heute immer noch das „Angstwort“ ist), wurde damals beendet. 2023 wurde das Betreuungsrecht nochmals aktualisiert.
Rechtliche Betreuungen können sowohl ehrenamtlich als auch beruflich geführt werden. Fast 1.500 Betreuungen werden im Landkreis Northeim ehrenamtlich geführt. Daneben gibt es noch eine hohe Anzahl von Menschen, die im Rahmen einer (Vorsorge-) Vollmacht ehrenamtlich für andere Menschen tätig sind.
Dieser ehrenamtliche Einsatz verdient großen Respekt und gesellschaftliche Anerkennung. Mit der in fünf Einheiten angebotenen Schulungsreihe sollen die wesentlichen Inhalte des Betreuungsrechts vermittelt werden, um den bereits ehrenamtlich Tätigen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Kursreihe ist genauso für Personen geeignet, die sich für diese neue Aufgabe interessieren.
Anschaulich und anhand von Schulungsmaterial werden die Themen und ihre Fragen aufgegriffen, um die Grenzen und Möglichkeiten der Tätigkeit kennenzulernen.
Modul 1 Einführung in die gesetzliche Betreuung
Modul 2 Rechte und Pflichten der rechtlich Betreuenden
?Modul 3: Führung der Betreuung Personenangelegenheiten
Den Teilnehmenden werden die Regelungen der Personenangelegenheiten des Betreuungsrechts vorgestellt. Inhaltlich geht es um die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, das Behandlungsvertragsrecht, die Freiheitsentziehung und freiheitsentziehende Maßnahmen, ärztliche Zwangsmaßnahmen, die Aufgabe von Wohnraum des Betreuten und um die Bestimmung des Umgangs und des Aufenthalts des Betreuten.
?Modul 4: Führung der Betreuung Vermögensangelegenheiten
Im BGB sind die gesetzlichen Bestimmungen der Vermögensangelegenheiten des Betreuungsrechts geregelt. Den Teilnehmenden wird ein Überblick über diese Regelungen gegeben. Einzelne relevante Regelungen werden vorgestellt.
?Modul 5: „Unterstütze Entscheidungsfindung“ und Seminarauswertung
Die Unterstützte Entscheidungsfindung (UEF) ist ein Konzept mit dem rechtliche Betreuer ihre Aufgabe, die Selbstsorgekompetenz ihrer Klient*innen zu stärken, professionell umsetzen können. Leitend für das Konzept der UEF ist, die Selbstsorgekompetenz von betreuten Menschen zu stärken oder herzustellen. Damit wird der Fokus vom vermeintlichen Unvermögen einer Person zur Entscheidungsfindung auf die Qualität des zu unterstützenden Entscheidungsfindungsprozesses gelegt.
Termine
Kursort
Einbeck, Kreisvolkshochschule
Hullerser Straße 19, Raum 2, EG