N1500U2 Vorsorgen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, rechtliche Betreuung und gegenseitige Vertretung von Ehegatten
| Kursleitung |
Sascha Keßler
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| Beginn | Do., 12.03.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Dauer | 1x |
| Kursgebühr | 0,00 € |
| Ergänzende Angaben | |
| Telefonische Reservierung erwünscht. |
Eine (Vorsorge-) Vollmacht steht vor einer rechtlichen Betreuung. Dabei handelt es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung, d.h. es erfolgt keine staatliche Kontrolle. Durch eine Vollmacht kann einer selbst ausgewählten Person für bestimmte Bereiche oder vollumfänglich Vertretungsmacht erteilt werden.
Die Betreuungsverfügung ist im deutschen Rechtsverkehr eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung bestellt werden muss. In dieser werden eigene Wünsche und Ausschlüsse festgehalten, die im Verfahren der Betreuersuche berücksichtigt werden müssen.
Eine gesetzliche Neuregelung ist die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, die neu mit dem § 1356 BGB eingeführt wurde.
Tel. Reservierung erwünscht.
Termine
Kursort
Uslar, KVHS-Haus,
Gerhart-Hauptmann-Str. 10, Raum ?


