L1500E1 Vorsorgen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, rechtliche Betreuung und gegenseitige Vertretung von Ehegatten
Kursleitung |
Sascha Keßler
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Beginn | Di., 25.02.2025, 18:00 - 20:15 Uhr |
Dauer | 1x |
Kursgebühr | 0,00 € |
Ergänzende Angaben | |
Telefonische Reservierung erwünscht. | |
Bitte beachten Sie den kostenlosen Kurs "in der Ehrenamtlichen Betreuung tätig werden" Kursnr L1500E3 ab 4.3.2025 in Einbeck. |
Eine (Vorsorge-) Vollmacht steht vor einer rechtlichen Betreuung. Dabei handelt es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung, d.h. es erfolgt keine staatliche Kontrolle. Durch eine Vollmacht kann einer selbst ausgewählten Person für bestimmte Bereiche oder vollumfänglich Vertretungsmacht erteilt werden.
Die Betreuungsverfügung ist im deutschen Rechtsverkehr eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung bestellt werden muss. In dieser werden eigene Wünsche und Ausschlüsse festgehalten, die im Verfahren der Betreuersuche berücksichtigt werden müssen.
Eine gesetzliche Neuregelung ist die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, die neu mit dem § 1356 BGB eingeführt wurde.
Ein Angebot der Betreuungsstelle des Landkreises Northeim und dem Betreuungsverein STARK e. V.
Telefonische Reservierung erwünscht.
Termine
Kursort
Einbeck, Kreisvolkshochschule
Hullerser Straße 19, Raum 2, EG