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Kindertagesbetreuung

Qualifizierung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater


Die Kreisvolkshochschule Northeim (KVHS) bietet wieder einen Qualifizierungskurs zur Tagesmutter oder zum Tagesvater an. Sie arbeitet dabei mit dem Fachbereich Kinder und Familie des Landkreises Northeim zusammen.

Einbeck/Northeim. Ein Infotermin dazu findet am Freitag, 26. November, von 17 bis 18 Uhr in der KVHS, Wallstraße 40, in Northeim statt. Der Kurs soll dann im Januar 2022 beginnen.

Die Kindertagespflege im Landkreis Northeim hat sich neben den institutionellen Betreuungsangeboten wie Krippen und Kindergärten längst etabliert. Mit der wachsenden Nachfrage der Eltern nach Betreuungsplätzen steigt auch der Bedarf an qualifizierten Tagespflegepersonen.

Vor kurzem haben neun Kindertagespflegepersonen einen Qualifizierungslehrgang zur Kindertagespflegeperson erfolgreich abgeschlossen.

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160 Stunden in acht Monaten

Der nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts entwickelte Lehrgang umfasst zurzeit 160 Stunden und geht über etwa acht Monate. Als Lehrgangstage sind Dienstag und Freitag (16.30 bis 20.30 Uhr, alle zwei Wochen) geplant. Die Kursgebühr beträgt 210 Euro zuzüglich 20 Euro für die Ausstellung des Zertifikats. Tagespflegepersonen, die nach dem erfolgreichen Besuch des Qualifizierungskurses als Tagespflegeperson im Landkreis Northeim beginnen, bekommen die Kursgebühr erstattet.

Die erfolgreiche Kursteilnahme und ein Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs am Kleinkind sind Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikates "Qualifizierte Tagespflegeperson" des Bundesverbandes für Kindertagespflege.

Pflegeerlaubnis erforderlich

Wer als Tagespflegeperson arbeiten möchte, braucht eine Pflegeerlaubnis durch den Fachbereich Kinder und Familie des Landkreises. Die Erlaubnis ist an Anforderungen und Auflagen geknüpft. Dabei stehen Qualifikation und Eignung der Tagespflegepersonen im Vordergrund. Das Angebot richtet sich an alle, die gerne Kinder im Kleinkindalter betreuen möchten. Darüber hinaus ist auch die Betreuung älterer Kinder bis 14 Jahre möglich – allerdings dann als Ergänzung zu Kindergarten und Schule.

Kontakt zur Kreisverwaltung

Allgemeine Fragen zur Tagespflege und Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII können direkt an die Fachberatung des Landkreises unter Telefon 05551/708-702 oder -703 gestellt werden. Anmeldungen bei der KVHS sind bereits jetzt schriftlich oder online über diese Homepage möglich. Die Kursnummer lautet D1060Z1K.

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