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Corona-Virus

Landkreis-Gebäude nur noch mit FFP2-Maske betreten


Gebäude der Northeimer Kreisverwaltung dürfen seit dem 1. Dezember 2021 nur noch mit einer FFP2-Maske betreten werden.

Einbeck/Northeim. Grundlage dafür ist die per Allgemeinverfügung festgestellte Warnstufe 2 zur Bekämpfung des Corona-Virus.

In Veranstaltungen der KVHS müssen FFP2-Masken bis zum Platz getragen werden.

Für Schulgebäude gelten besondere Zugangsbeschränkungen.

Die bekannten Basisschutzmaßnahmen gelten weiter wie bisher: Dazu gehören das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, häufiges Lüften und das Hygienekonzept der KVHS. Außerdem Datenerhebung und Dokumentation.

2G-Plus gilt in vielen Bereichen

Antworten auf häufig gestellte Fragen

 


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