Einbeck/Northeim. Grundlage dafür ist die per Allgemeinverfügung festgestellte Warnstufe 2 zur Bekämpfung des Corona-Virus.
In Veranstaltungen der KVHS müssen FFP2-Masken bis zum Platz getragen werden.
Für Schulgebäude gelten besondere Zugangsbeschränkungen.
Die bekannten Basisschutzmaßnahmen gelten weiter wie bisher: Dazu gehören das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern, häufiges Lüften und das Hygienekonzept der KVHS. Außerdem Datenerhebung und Dokumentation.
2G-Plus gilt in vielen Bereichen
Antworten auf häufig gestellte Fragen