Einbeck/Northeim. In Niedersachsen gilt vorerst bis zum 23. Februar die 2Gplus-Regel. Nach der 2G-Plus-Regel haben nur vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt, die zusätzlich das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorlegen können. Für Personen mit Auffrischimpfung (Booster-Impfung) entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus.
Es gilt die 2G-Regel
Weil die KVHS ihre Räume aber nur zu 70 Prozent auslastet, können die Kurse unter der 2G-Regel in Präsenz starten. Die 2G stehen für vollständig geimpft oder genesen. Wenn die 2G-Regel gilt, dürfen nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, den Ort oder die Veranstaltung besuchen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.
Auch für die Sportkurse der KVHS gilt diese Regelung, wenn mindestens zehn Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen.
Die KVHS bittet alle Teilnehmenden, einen Nachweis über ihren Impfstatus mitzuführen.
FFP2-Maske tragen
Eine FFP2-Maske muss nach wie vor auch am Platz und während der Veranstaltung getragen werden. Ausnahme: Beim Sporttreiben. Darüber hinaus gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
Die Kontaktdaten der Teilnehmenden werden gegebenenfalls zur Nachverfolgung an das Gesundheitsamt weitergeleitet.
Vorschriften des Landes im Netz
Die aktuellen Vorschriften finden sich auf der Homepage des Landes:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html#grafiken
Das Team der KVHS freut sich, gemeinsam mit den Teilnehmenden in Präsenz in das Frühjahr- und Sommersemester starten zu können.
Ausführliche Infos über das neue Programm