Einbeck/Northeim. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Teilnehmende müssen ihrer Kursleitung – falls noch nicht geschehen – einmalig ihren vollständigen Impfstatus nachweisen oder jeweils vor den Kursterminen einen negativen Testnachweis vorlegen.
Ebenso gelten die Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen einer FFP2-Maske bis zum Platz, sicherer Abstand und gründliches Lüften.
Die hohe der Neuinfektionen verdeutliche, dass die Pandemie bei weitem noch nicht vorbei sei. Die KVHS bittet alle Teilnehmenden und die Kursleitungen um Einhaltung der Vorschriften.