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Symbolbild Corona-Virus

In KVHS-Veranstaltungen gilt die 3G-Regel


In allen Veranstaltungen und Kursen der KVHS gilt zurzeit die 3G-Regel. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können.

Einbeck. Dies gilt für eine Übergangszeit bis zum 2. April.

Außerdem gilt weiterhin: Masken bis zum Platz, Abstand zu anderen Teilnehmenden halten und gründliches Lüften.

Corona-Verordnung Niedersachsen


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