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Corona-Virus

Betretungsverbot für Rückkehrende aus Risikogebieten


Wer sich in den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet oder einem vom Coronavirus besonders betroffenen Gebiet aufgehalten hat, darf unter anderem keine Kindertagespflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Schulen mehr betreten. Und zwar für einen Zeitraum von 14 Tagen seit der Rückkehr. Das gilt auch für die Kreisvolkshochschule.

Einbeck/Northeim. Das wurde aktuell durch eine Allgemeinverfügung festgelegt, die am 11. März 2020 im Amtsblatt des Landkreises Northeim veröffentlicht wurde. Damit folgt der Landkreis Northeim den Vorgaben des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Das hat die Gesundheitsämter angewiesen, Maßnahmen zu ergreifen, um Kontakte von Personengruppen zu verringern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem vom Coronavirus besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben.

Das Coronavirus hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet, auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen. Am 11. März wurde das Virus erstmals auch im Landkreis Northeim nachgewiesen. Die meisten Fälle stehen in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete oder besonders betroffene Gebiete.

Grundlage ist die Auflistung der Risikogebiete des Robert Koch Institutes. Dazu gehören (Stand 11. März, 12 Uhr) Italien, Iran, die Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) in China, die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea und die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) in Frankreich. In Deutschland zählt der Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) zu den besonders betroffenen Gebieten. Die Risikogebiete sind tagesaktuell abrufbar unter www.rki.de/ncov-risikogebiete

Zur Allgemeinverfügung geht es hier.

Wer den Verdacht hat, am Coronavirus erkrankt zu sein, soll bitte nicht direkt zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, sondern zunächst telefonischen Kontakt mit einem Arzt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wer außerhalb der Praxiszeiten ärztlichen Rat benötigt, erreicht unter der Nummer 116117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Für allgemeine Fragen zum Coronavirus steht das Bürgertelefon des Landkreises montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr unter der Nummer 05551/7088080 zur Verfügung.

Die allgemeinen Hygieneregeln sollten beachet werden. Besonders das häufige und gründliche Händewaschen ist ein wichtiges Mitteln, um Ansteckungen mit Atemwegsinfekten zu vermeiden.

Allgemeine Informationen und die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) gibt es jederzeit auf www.landkreis-northeim.de/coronavirus sowie auf der Seite des Robert Koch Institutes www.rki.de.  


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