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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule des Landkreis Northeim

Vertragsschluss

 

  1. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung (Angebot) und ihrer Annahme durch den Landkreis Northeim, Kreisvolkshochschule, zustande. Die teilnehmende Person verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung.
  2. Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, dass die geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Sofern von der Kreisvolkshochschule in der Kursankündigung keine andere Mindestteilnehmerzahl bestimmt ist, liegt diese nach den Vorschriften der Durchführungs­ver­ord­nung zum Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz bei 7 Personen.

Anmeldung

  1. Ihre Anmeldung per Brief, Fax, Telefon, E-Mail oder über die Website der KVHS Northeim (Online-Anmeldung) ist verbindlich. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Liegt der Kreisvolkshochschule keine Mailadresse vor, erfolgt keine Bestätigung. In diesem Fall erhalten Sie nur eine Nachricht, wenn die Veranstaltung ausfällt oder verschoben wurde.

    Hinweis für Online-Anmeldungen: Ein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Absatz 1 BGB besteht nicht, sofern der Vertragsgegenstand Veranstaltungen betrifft, die im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung stehen.
     
  2. Sie haben auch die Möglichkeit, sofern noch freie Plätze vorhanden sind, zunächst probeweise die erste Veranstaltung zu besuchen und geben anschließend Ihre Anmeldung bei der Veranstaltungsleitung ab. Dies gilt jedoch nicht bei Vorträgen, Wochenendkursen, Lehrgängen, Bildungsurlauben und bei Veranstaltungen, bei denen ein Anmeldeschluss angegeben ist.
  3. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Rücktritt und Kündigung durch den Landkreis Northeim

  1. Der Landkreis Northeim kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die der Landkreis Northeim nicht zu vertreten hat, z.B. Ausfall einer Kursleitung oder eines Unterrichtsortes, nicht stattfinden kann.
  2. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Landkreis Northeim sind ausgeschlossen.

Ermäßigung

  1. Empfänger*innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten eine Ermäßigung von 50%.
  2. Die Ermäßigung nach Abs. 1 kann nur gewährt werden, wenn der Anmeldung ein aktueller Nachweis der Berechtigung beigefügt ist.
  3. Bei Veranstaltungen, die hinter der Veranstaltungs-Nr. im Programm(-heft) mit einem K gekennzeichnet sind oder es explizit in der Ausschreibung erwähnt ist, ist keine Ermäßigung möglich.
  4. Bei Lehrgängen, Bildungsurlauben und Wochenendseminaren gelten für die o.g. Personenkreise entsprechend Abs. 1 Sonderentgelte.
    Abs. 2 gilt entsprechend, d.h. es sind aktuelle Nachweise vorzulegen.
  5. In allen weiteren Fällen ist es dem Landkreis Northeim vorbehalten, auf schriftlich begründeten Antrag Ermäßigung zu gewähren.

Entgelte (Kursgebühren) und Fälligkeit

  1. Die Entgelte sind bei den einzelnen Veranstaltungen u.a. im Programm(-heft) angegeben. Sie werden mit Beginn der jeweiligen Veranstaltung fällig.
  2. Die Bankverbindung lautet:
    Kreiskasse Northeim
    IBAN: DE55 2625 0001 0000 0639 90
    BIC: NOLADE21NOM (Kreis-Sparkasse Northeim)

Abmeldung

  1. Abmeldungen sind nur bei Vorliegen von wichtigen Gründen schriftlich bei der Geschäftsstelle möglich. Der Abmeldung ist ein entsprechender Nachweis (z.B. ärztliches Attest) beizufügen. Das Entgelt wird dann anteilig berechnet. Eine Abmeldung bei der Kursleitung reicht nicht aus; auch das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung und verpflichtet zur Zahlung des Entgeltes!
  2. Bei Veranstaltungen, bei denen ein Anmeldeschluss angegeben ist, sind Abmeldungen nur bis zu diesem Termin möglich.

Haftungsausschluss

  1. Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während einer Veranstaltung haftet der Landkreis Northeim nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt nicht, wenn der Landkreis - oder ihm zurechenbare Personen Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der oder des Teilnehmenden.
  3. Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt der Landkreis Northeim keine Haftung.

Daten

Ihre Daten aus der Anmeldung werden nach Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung durch die Kreisvolkshochschule zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben entsprechend der Einverständniserklärung erhoben, verarbeitet und genutzt. Sofern eine Einverständniserklärung zur Nutzung der angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich durch die Kreisvolkshochschule zu Zwecken der Werbung (z.B. Newsletter oder E-Mail) erteilt wurde, kann der Nutzung, unabhängig von der Einwilligung der Datenverarbeitung widersprochen werden. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie im Programmheft und auf unserer Homepage www.kvhs-northeim.de. Wir schicken Sie Ihnen auf Wunsch auch gern zu.

Änderungen

Änderungen gegenüber dem Ausdruck des aktuellen Programms bleiben dem Landkreis Northeim vorbehalten.

Hinweis: In den Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.

Gültigkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungenverlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

Hinweis

Sofern Sie eine E-Mailadresse angegeben haben, nutzt die KVHS diese vorzugsweise für unsere Kommunikation mit Ihnen.

 

Stand: 08-2023